1962 erschien der erste Vorläufer der heute gängigen "Düsseldorfer Tabelle". Es waren wirklich noch andere Zeiten, die "besonders herausragenden Persönlichkeiten" mussten gerade mal doppelt soviel zahlen wie jemand aus "einfachsten Verhältnissen".
Zum 01.01.2016 hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert:
Die Tabellensätze werden leicht erhöht, dafür haben sich bereits zum 01.01.2015 die Selbst-behaltssätze erhöht.
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Zu
Rechtsanwaltskanzlei Martin Benthack Mühlenstraße 5 21423 Winsen (Luhe)